Corona-Pandemie: So geht´s weiter im Amateurbereich


  • Wie geht’s weiter im bayerischen Amateurfußball? Bereits Ende April hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im Zuge der Corona-Pandemie ein Meinungsbild unter seinen Mitgliedsvereinen eingeholt und infolge dessen beschlossen, die Saison 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August auszusetzen und danach ab 1. September – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – auf sportlichem Wege zu Ende zu bringen. Über zwei Drittel der am Meinungsbild teilgenommenen Vereinsvertreter hatte sich für eine Fortführung ausgesprochen.

    Es war eine Grundsatzentscheidung: Der Beschluss des BFV-Vorstands war daher Anstoß für einen Prozess, der sicherstellen soll, dass unter Berücksichtigung rechtlicher und spieltechnischer Aspekte entsprechende Anpassungen in den BFV-Statuten vorgenommen und die drängenden Fragen der Klubverantwortlichen entsprechend gelöst werden können.

    Dafür wurden fünf sogenannte Lösungs-Arbeitsgruppen (LAG) eingesetzt, die sich intensiv mit den Themen „Vereinswechsel“, „Spielbetrieb und Pokal Erwachsene“, „Spielbetrieb und Pokal Juniorinnen und Junioren“, „Meldungen und Fristen“ sowie „Einbettung in Regularien“ beschäftigten. Personell setzten sich die LAGs jeweils aus Vereinsvertretern, die den Querschnitt der Mitgliedsvereine unter dem Verbandsdach abbilden, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, Funktionsträgern mit Spielbetriebs-Erfahrung aus den Bezirken und Kreisen sowie hauptamtlichen BFV-Mitarbeitern zusammen.

    Die von den LAGs in den vergangenen Wochen – soweit bereits möglich – erarbeiteten Vorschläge wurden inzwischen vorgelegt und vom Vorstand jeweils einstimmig beschlossen. Zu welchen Lösungen die jeweiligen Arbeitsgruppen gekommen sind, erfährst du knapp zusammengefasst auf dieser Seite. Zudem bieten wir dir zu jedem Themenkomplex weiterführende Links (z.B. Fragen & Antworten oder Stimmen der LAG-Mitglieder aus den Vereinen) an, damit du dich umfassend informieren kannst.

    • Vereinswechsel (Erwachsene)
      Oberstes Ziel der LAG „Vereinswechsel“ war es, den Vereinen im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz zu bieten. Demnach wird es auch im Sommer 2020 innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August ein Wechselfenster geben – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet konkret, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.

    Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler/eine Spielerin bis spätestens zum 30. Juni bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unverändert muss der Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegangenen Passanträge für Frauen und Männer werden nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet.

    Anders sieht es bei Vertragsspielern/Vertragsspielerinnen aus, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. Ein Statuswechsel vom Amateur zum Vertragsspieler bedarf indes ebenfalls wiederum der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.

  • Vereinswechsel (Junioren und Juniorinnen)
    Bei den Junioren bleiben die Regelungen des Vereinswechsels grundsätzlich unverändert. Die Spieler des Jahrgangs 2001 bilden die Ausnahme. Sie gelten bereits im alten bzw. aktuellen Spieljahr 2019/20 als A-Juniorenspieler des älteren Jahrgangs und werden wechseltechnisch gemäß der Spielordnung behandelt. Die wechseltechnische Behandlung der Spieler des Jahrgangs 2002 (Übergang vom jüngeren zum älteren A-Junioren) ist explizit in § 32 der Jugendordnung - siehe dortige Tabelle - festgelegt. Eine Ausnahme bildet lediglich die Höhe der Ausbildungsentschädigungsbeträge, die sich wiederum nach den in der Spielordnung festgelegten Höchstbeträgen richtet. Hier wurden für den Sommer 2020 abweichende Regelungen getroffen.

    Anders die Sachlage bei den Juniorinnen: Nachdem bei den Juniorinnen wie bei den Erwachsenen der Spielbetrieb derzeit ausgesetzt ist und frühestens ab 1. September fortgesetzt wird, gelten bezüglich des Vereinswechsel-Stichtages die Regelungen der Erwachsenen bzw. der Frauen. Bei den Wartefristen gelten allerdings die bisherigen Juniorinnenwartefristen unverändert fort. Juniorinnen müssen sich bis spätestens 30. Juni bei ihrem bisherigen Verein abmelden. Die Vereinswechselunterlagen müssen bis spätestens 31. August. bei der BFV-Passstelle vorliegen.

     

  • Anders die Sachlage bei den Juniorinnen: Nachdem bei den Juniorinnen wie bei den Erwachsenen der Spielbetrieb derzeit ausgesetzt ist und frühestens ab 1. September fortgesetzt wird, gelten bezüglich des Vereinswechsel-Stichtages die Regelungen der Erwachsenen bzw. der Frauen. Bei den Wartefristen gelten allerdings die bisherigen Juniorinnenwartefristen unverändert fort. Juniorinnen müssen sich bis spätestens 30. Juni bei ihrem bisherigen Verein abmelden. Die Vereinswechselunterlagen müssen bis spätestens 31. August. bei der BFV-Passstelle vorliegen.

     

    Spielbetrieb (Erwachsene)

    Gemäß des Beschlusses des BFV-Vorstands wird die Saison 2019/20 fortgesetzt und sportlich zu Ende gebracht. Die Grundsatzentscheidung galt zunächst für alle Spielklassen bei Herren und Frauen von der Bayernliga abwärts. Mittlerweile haben sich aber auch die Klubs der Regionalliga Bayern, die aufgrund der Schnittstelle zur 3. Liga zunächst ausgenommen war, für diesen Fortgang ausgesprochen.

    Der triftigste Grund: Ein Abbruch hätte mit Aufsteigern aus den beiden Bayernligen zu einer Aufstockung der Liga auf mindestens 19 Vereine bedeutet, was im Umkehrschluss eine Saison mit mindestens 38 Spieltagen (ohne Nachholtermine, Relegation, Toto-Pokalwettbewerb) bedeuten würde. Ein auf dieser Basis vom BFV vorgestellter Rahmenterminkalender wurde von keinem Verein infrage gestellt – jedoch als nicht machbar eingestuft.

    Aufgrund dieser zeitlichen Komponente ist die LAG „Spielbetrieb und Pokal Erwachsene“ einstimmig zu der Entscheidung gelangt, dass die Saison 2020/21 bei den Herren und Frauen nicht stattfinden kann. Die Konsequenz daraus ist, dass das Spieljahr 2019/20 bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Die Entscheidung beinhaltet auch, dass das Saisonfinale (sowohl die letzten regulären Spieltage als auch Entscheidungs- bzw. Relegationsspiele) im Erwachsenenbereich in jedem Falle im Frühling 2021 durchgeführt wird und somit den Vereinen und deren Zuschauern gesicherte Termine für die attraktivsten Spiele des Jahres geboten werden.

    Durch diese Planung entsteht zum einen die benötigte Flexibilität, auf die unterschiedlichen Entwicklungen reagieren zu können, zum anderen wird – sollte es die Terminsituation erlauben – ein Zusatzangebot mit sportlich attraktivem Wert angeboten werden. Modelle hierzu werden in den nächsten Wochen, auch unterschiedlich nach Region oder Termindruck einer Liga, von den Spielleitern des Verbandes zusammen mit den Vereinsvertretern der jeweiligen Arbeitsgruppen erarbeitet.

    In den Verbandsligen der Herren (Regionalliga Bayern, Bayernliga und Landesliga) herrscht hierbei bereits ein breiter Konsens. Hier sieht der Vorschlag der Unter-LAG „Spielbetrieb Liga und Pokal Verbandsebene“ jeweils Ligapokale vor, in denen in Vor-, Zwischen und Finalrunde  Direktaufsteiger ausgespielt werden. Außerdem ist eine Verzahnung mit der Spielzeit 2021/22 im Toto-Pokal-Wettbewerb auf Verbandsebene angedacht. Im nächsten Schritt steht nun die weitere inhaltliche und terminliche Gestaltung der Ligapokal-Wettbewerbe an. Hierfür werden weitere Arbeitsgruppen ins Leben gerufen.

    Auch bei den Bezirksligisten stößt die Idee eines Ligapokal-Wettbewerbs auf große Zustimmung. Nach und nach werden auch die Klubs auf Kreisebene zu potenziellen Gestaltungsmöglichkeiten eines sportlich attraktiven Zusatz-Angebots informiert. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen ist es hierbei durchaus denkbar, in den Kreisen individuelle Lösungen zu finden.