Liebe Sportlerinnen, Sportler, Fans und Gönner des SVW´s,
der BVF bietet seit Montag, den 11.05.2020 ein eingeschränktes Fußballtraining unter strengen Auflagen (u.a. keine Nutzung von Umkleidekabinen, kontaktfreie
Durchführung, Einhaltung vom Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern) an. Auch eine Freigabe der Gemeinde und dem Landratsamt ist Voraussetzung um dies zu
ermöglichen.
Alle Mannschaften des SV Wagenhofen/Ballersdorf werden derzeit (Stand: 15. Mai 2020) keinen eingeschränkten Trainingsbetrieb durchführen. Gründe dafür sind
zum einen die Auflagen, die keinen vernünftigen Trainingsbetriebs sicher stellen und zum anderen ist keine Freigabe des Sportgeländes durch die Gemeinde bis mindestens Ende Mai
erteilt.
Wir werden euch natürlich zum aktuellen Stand auf dem Laufenden halten.
Alle Informationen hierzu findet Ihr unter folgendem Link:
BFV-Leitfaden zur Wiederaufnahme des eingeschränkten
Trainingsbetriebs in Bayern (aktualisierte Fassung vom 14. Mai 2020)
(Quelle: bfv.de - sollte der Link nicht funktionieren, dann klicken sie hier.
Grund könnte eine aktualisierte Version des Dokumentes vom BFV sein)
Wir danken Euch für Euer Verständnis.
Bleibt gesund.
Hier ein paar Punkte der Vorgaben für ein eingeschränkten Trainingsbetrieb:
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Unterweisung aller Trainer, Betreuer und Spieler in die Vorgaben zum
Trainingsbetrieb, die Maßnahmen des Vereins und des
verantwortungsvollen Umgangs damit. Die getroffenen Regeln und
Hygienevorschriften werden zudem gut ersichtlich am Eingang ausgehängt und sollten am besten allen vorab zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel in einem
Rundbrief per E-Mail, o.ä.
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Anwesenheitslisten führen, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu
können.
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Check-Listen aller Teilnehmer (Trainer, Betreuer, Spieler) zur Abfrage von
Symptomen führen.
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Die Teilnehmer reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW
einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind zu
vermeiden.
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Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu
Hause.
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Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von
durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im
Fahrzeug.
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Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames
Jubeln.
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Trainingsleibchen werden nur dann genutzt, wenn die Spieler ihr eigenes Leibchen
mit zum Training bringen und es auch ausschließlich von ihnen
selbst getragen wird. Alternative: die Leibchen werden vom
Trainer zu Beginn des Trainings ausgegeben und während des Trainings nur von einem Spieler genutzt. Nach jedem Training werden die Leibchen unter
Verwendung von Einmalhandschuhen eingesammelt und bei 60 Grad
gewaschen.
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Nicht erlaubt ist das klassische Fußball spielen („Abschlussspiel“), auch nicht unter
Einhaltung der
Mindestabstände.
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Die Feldspieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß. Ausschließlich ein Torwarthandschuhe tragender Torhüter darf den Ball mit den Händen
berühren.
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Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal vier Kleingruppen. Jede
Kleingruppe besteht aus maximal fünf Personen (inklusive
Trainer/Betreuer).
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Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem
Feld.
Alle Punkte des BFV Leitfaden finden sie im nachfolgendem Link:
BFV-Leitfaden zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern
(aktualisierte Fassung vom 14. Mai 2020)